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   LAG Hessen, 13.10.2005 - 5/9 Ta BV 51/05   

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https://dejure.org/2005,4861
LAG Hessen, 13.10.2005 - 5/9 Ta BV 51/05 (https://dejure.org/2005,4861)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.10.2005 - 5/9 Ta BV 51/05 (https://dejure.org/2005,4861)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 5/9 Ta BV 51/05 (https://dejure.org/2005,4861)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 Abs 3 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG, § 2 Abs 1 BetrVG
    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmungswidrige Maßnahme - Zustimmung unter einer Bedingung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Abhängigmachen der Zustimmung zu Überstunden von der Verlängerung befristeter Arbeitsverträge; Reichweite der Mitbestimmungsrechte bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

  • Wolters Kluwer

    (Unterlassungsanspruch - Mitbestimmungswidrige Maßnahme - Zustimmung unter einer Bedingung)

  • Judicialis

    BetrVG § 2 I; ; BetrVG § 87 I 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 2 Abs. 1 § 87 Abs. 1 S. 3
    Betriebsverfassungsrecht - Koppelungsgeschäft; Zustimmung; Betriebsrat; sachfremde Verknüpfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Darf Betriebsrat Festanstellungen erpressen?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Überstunden an Weihnachten - Betriebsrat muß zustimmen!

Besprechungen u.ä.

  • dbb.de PDF, S. 28 (Entscheidungsbesprechung)

    § 87 BetrVG
    Zur Zulässigkeit von "Koppelungsgeschäften" im Rahmen des § 87 BetrVG (RA Dr. Serge Reitze, Köln; ZBVR online 2/2009, S. 28)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2005 - 9 TaBV 51/05
    In ständiger Rechtsprechung ist das Bundesarbeitsgericht der zutreffenden Auffassung, dass das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Mehrarbeit gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG auch dann nicht entfällt, wenn die fraglichen Maßnahmen eilbedürftig sind (Beschluss vom 17.11.1998 - 1 ABR 12/98 - AP Nr. 79 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

    Es hat jedoch unter einem Notfall, der das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unter Umständen ausschließen könnte, eine unvorhersehbare und schwerwiegende Situation verstanden, in welcher der Betriebsrat entweder nicht erreichbar oder aber nicht zur rechtzeitigen Beschlussfassung in der Lage ist, der Arbeitgeber aber sofort handeln muss, um vom Betrieb oder den Arbeitnehmern nicht wieder gut zu machende Schäden abzuwenden (BAG, Beschluss vom 17.11.1998, a.a.O., zu B. II. 1. c) d.Gr.).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2005 - 9 TaBV 51/05
    Nach langjähriger und zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte gem. § 87 BetrVG einen Anspruch auf Unterlassung der mitbestimmungswidrigen Maßnahme geltend machen (BAG Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - DB 1994, S. 2450 ff.).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2005 - 9 TaBV 51/05
    b) Auch die für die Begründetheit des allgemeinen Unterlassungsanspruchs nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erforderliche Wiederholungsgefahr (Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 - AP Nr. 105 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) besteht.
  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2005 - 9 TaBV 51/05
    Diese Auffassung teilt ersichtlich auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wenn sie sich mit dem Erfordernis eines kollektiven Tatbestands als Voraussetzung des Mitbestimmungsrechts gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG auseinandersetzt (BAG 27.11.1990 - 1 ABR 77/89 - AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu II. 1. a) d.Gr.).
  • ArbG Düsseldorf, 28.11.2007 - 15 BVGa 26/07
    Gegen eine enge inhaltliche Begrenzung der Gründe, auf die der Betriebsrat bei der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten seine Ablehnung stützen darf, spricht insbesondere die Gesetzessystematik (so auch LAG Hessen, Beschluss vom 13.10.2005 - 5/9 TaBV 51/05 - ArbuR 2007, S. 315 f.; Münch).
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